Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSG-VO) ist ab 25.05.2018 in Kraft. Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Persönlichkeitsrechte jeder Person sollen dadurch gestärkt und geschützt werden.
Das Erheben, Speichern, Ändern, Übermitteln oder eine sonstige Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn dies zur Erreichung des Vereinszwecks erforderlich ist. Personenbezogene Daten und wofür sie gespeichert werden sind zumindest:
Name und Anschrift zur Identifikation und Adressierung Geburtsdatum zur Identifikation sowie für Gratulation, Ehrungen Eintrittsdatum wegen des Beginns der Zugehörigkeit zum Verein (Ehrungen) Telefon oder Handy zwecks unmittelbarer Erreichbarkeit E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) zwecks vereinfachter schriftlicher Erreichbarkeit Kontodaten nur bei Lastschrifteinzug des Mitgliedsbeitrags Fotos von und Texte über den Verein in internen wie in externen Medien; dabei steht nicht die/der Einzelne im Mittelpunkt, sondern die Darstellung des Vereins.
Sofern weitere personenbezogene Mitgliedsdaten für die Vereinsarbeit erforderlich sind, dürfen auch diese erhoben werden. Der Verein muss die Mitglieder darüber unbedingt informieren. Das Mitglied hat für nicht zwingend erforderliche Daten Widerspruchsrecht und das Recht auf Löschung.
Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung ist der gewählte Vorstand.
Das Erheben, Speichern, Ändern, Übermitteln oder eine sonstige Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn dies zur Erreichung des Vereinszwecks erforderlich ist. Personenbezogene Daten und wofür sie gespeichert werden sind zumindest:
Name und Anschrift zur Identifikation und Adressierung Geburtsdatum zur Identifikation sowie für Gratulation, Ehrungen Eintrittsdatum wegen des Beginns der Zugehörigkeit zum Verein (Ehrungen) Telefon oder Handy zwecks unmittelbarer Erreichbarkeit E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) zwecks vereinfachter schriftlicher Erreichbarkeit Kontodaten nur bei Lastschrifteinzug des Mitgliedsbeitrags Fotos von und Texte über den Verein in internen wie in externen Medien; dabei steht nicht die/der Einzelne im Mittelpunkt, sondern die Darstellung des Vereins.
Sofern weitere personenbezogene Mitgliedsdaten für die Vereinsarbeit erforderlich sind, dürfen auch diese erhoben werden. Der Verein muss die Mitglieder darüber unbedingt informieren. Das Mitglied hat für nicht zwingend erforderliche Daten Widerspruchsrecht und das Recht auf Löschung.
Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung ist der gewählte Vorstand.